Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsbeginn und Laufzeit
Der Vertragsabschluss mit Individual Body Investment beginnt am aufgeführten Datum und wird für die Dauer, wie im Vertrag festgelegt, fest abgeschlossen. Der Vertrag / die Vereinbarung / die Abonnements erneuern sich jeweils automatisch nach Beendigung, falls sie nicht mindestens 10 Tage vor Vertragsablauf schriftlich mit eingeschriebenem Brief an Domizil oder per E-Mail an Individual Body Investment gekündigt wird.
2. Frühzeitige Auflösung
Andauernder Wegzug aus der Umgebung von Individual Body Investment und/oder deren weiteren Räumlichkeiten (>100km) geben dem Kunden das Recht, den Vertrag vorzeitig aufzulösen, falls der Kunde die nötigen Nachweise erbringt (z.B. neue Wohnsitzbestätigungen etc.) Die Kündigung hat schriftlich, unter Einhaltung einer vereinbarten Kündigungsfrist in der Regel drei Monate zu erfolgen. Die Rückerstattung erfolgt pro rata und es wird eine Administrationsgebühr von CHF 120.— fällig.
Im Wesentlichen gilt, ist ein Vertrag/Vereinbarung unterzeichnet gelten die genannten Bestimmungen und sind von beiden Parteien einzuhalten. Vorzeitige Vertragsauflösungen sind nur sogleich möglich. Wird ein Vertrag ohne erhebliche Gründe (Bestimmung unterliegt Individual Body Investment und muss im Ermässen sein) aufgelöst, wird eine Gebühr von min. 50 prozent der Vereinbarten Vertragssumme fällig.
Vereinbarte Termine sind mindestens 24h im Voraus zu verschieben andernfalls werden wir den fälligen Betrag in Rechnung stellen. Werden Termine gänzlich abgesagt ohne Ersatztermin zu vereinbaren wird der fällige Betrag in Rechnung gestellt oder vom Abonnement abgezogen. Ausser es liegen besondere Gründe vor wie Krankheit, Verletzungen (Aufzählung nicht abschliessend) diese sind entprechend vom Artz zu belegen.
3. Zahlung
Der Totalbetrag ist jeweils im Voraus zur Zahlung fällig und/ oder bei Erhalt der Rechnung und kann Bar, mittels LSV, Banküberweisung bezahlt werden.
4. Rechte der Kundschaft
Mit Abschluss dieses Vertrages erwirbt die Kundschaft das Recht für die vereinbarte Vertragsdauer die Einrichtungen während den vereinbarten Terminen zu nutzen. Minderjährige müssen das Einverständnis der Erziehungsberechtigten einholen. Ein Timestop für Unfall, Krankheit und längere Abwesenheiten (Aufzählung nicht abschliessend) und der daraus folgenden Trainingsunfähigkeit ist bei Vorweisung einer Bestätigung / Zeugnis möglich, wobei kein Anspruch darauf besteht. Der administrative Aufwand beträgt CHF 50.—/Monat, ausser bei Arztzeugnis und Militärdienst. Der Timestop beginnt mit der Anzeige und endet bei Wiedererlangung der Fähigkeiten.
5. Pflichten der Kundschaft
Die Kundschaft verpflichtet sich, die Räumlichkeiten und deren Einrichtungen und Trainingsgegenstände sorgfältig und nur nach Anweisung der Verantwortlichen zu benutzen. Etwaige Schäden sind sofort zu melden. Die Kundschaft hat sich an die Hausordnung zu halten und den Instruktionen der Betreiber unbedingt Folge zu leisten. Sie haftet für sämtliche von ihm verursachten Schäden. Stört ein/e Kund/-in den ordnungsgemässen Betrieb, oder verletzt sonstige Vertragliche Pflichten, so sind die Betreiber zur Wegweisung berechtigt. Ein Hausverbot gemäss Ziff. 11 bleibt vorbehalten.
6. Übertragbarkeit der Leistungen
Der Vertragsabschluss/Vereinbarung bei Individual Body Investment ist persönlich. Die Vertragsleistungen sind grundsätlich nicht übertragbar. Ausnahmen können in Absprache in Erwägung gezogen werden und sind schriftlich zu ergänzen/bestimmen. Es kann ein einziges Mal an eine andere Person übertragen werden. Als administrativer Aufwand für die Datenumschreibung verrechnet Individual Body Investment CHF 350.-. Dies beinhaltet eine persönliche Einführung (Beratung/Persönliches Gespräch 200.-.), eine Sichtung eine umfassende Körperanalyse/-einschätzung.
7. Leistungsanspruch
Die Kundschaft hat keinen Anspruch auf eine Preisreduktion oder Rückerstattung eines Teils oder des gesamten Preises bei Nichtinanspruchnahme der Leistungen wie z.B. Coaching, Training, Beratungen, Dienstleistungen (Aufzählung nicht abschliessend). Die vertraglich vereinbarten Beträge sind gemäss Vereinbarung zu entrichten. Die Kundschaft hat keinen Anspruch auf Schadenersatz, Preisreduktion, Ersatz usw. (Aufzählung nicht abschliessend), wenn Individual Body Investment aus unverschuldeten Gründen, wie höhere Gewalt, Sanierungen usw., seine Leistungen nicht erbringen kann. Individual Body Investment ist berechtigt bei Kursangeboten die Teilnehmerzahl der Kurse zu beschränken, wenn dies aus organisatorischen und/oder räumlichen Gegebenheiten angezeigt ist. Individual Body Investment kann zudem bei grosser Nachfrage zu einzelnen Dienstleistungen eine Voranmeldung der Kundschaft verlangen. Entsprechende Bekanntmachungen werden auf der Hompage aufgeführt.
8. Gesundheitsattest
Die Kundschaft bestätigt mit seiner Unterschrift, dass es gesund, bewegungs- und sporttauglich ist, um das entsprechende Coaching/Training auszuführen. Im Zweifelsfalle hat die Kundschaft einen Arzt zu konsultieren. Individual Body Investment kann bei berechtigten Zweifeln ein ärztliches Attest verlangen. Das Coaching/Training, gebuchte Dienstleistungen erfolgt auf eigene Gefahr und Individual Body Investment lehnt jegliche Haftung infolge fehlender Tauglichkeit und Gesundheit ab.
9. Haftung
Die Benutzung aller Einrichtungen, Inanspruchnahme von Dienstleistungen usw. (Aufzählung nicht abschliessend) erfolgt auf eigene Gefahr.Für Schäden infolge eines Unfalls, einer Verletzung oder einer Krankheit oder aus anderen Gründen ist jegliche Haftung von Individual Body Investment und deren handelnden Personen im Rahmen des rechtlich Zulässigen ausgeschlossen. Mit der Unterschrift bestätigt die Kundschaft eine Unfallversicherung abgeschlossen zu haben.Die Kundschaft ist gehalten, die mitgebrachte Kleidung und Wertgegenstände etc. in den Garderobenschränken einzuschliessen.Individual Body Investment lehnt jede Haftung bei Diebstahl, Verlust von liegengelassenen Gegenstände usw. Vollumfänglich ab.
10. Zahlungskonditionen
Der vereinbarte Betrag gilt für die auf dem Vertrag vermerkte Laufzeit des Vertrages und ist im Voraus zur Zahlung fällig und /oder bei Erhalt der Rechnung sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Bei verspäteter Zahlung ist Individual Body Investment berechtigt, eine Mahngebühr von CHF 50.- zusätzlich in Rechnung zu stellen. Es wird eine Verwaltungsgebühr von CHF 30 pro Rechnung verrechnet. Bei Mehraufwand die nicht vertraglich vereinbart wurden oder nicht Gegenstand des Vertrages sind wird ein Aufwand von CHF 150 pro Einheit in diesem Fall pro Stunde verrechnet.
Kommt es zu keinem Coaching wird der Zeitaufwand nach spätestens einer Stunde Aufwand (Beratung/Gespräch im Sinne Erstgespräch, Abklärungen, Administrativer Aufwand, Aufzählung nicht abschliessend) in Rechnung gestellt. Pro Stunde CHF 180.
11. Zuwiderhandlungen
Grobe oder wiederholte Verstösse gegen die AGB‘s, Betriebsordnungen und Nutzungsreglemente etc. können das Aussprechen eines Hausverbots zur Folge haben. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von bereits geleistetem.
12. Salvatorische Klausel, Gerichtsstand
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise ungültig werden oder sich als nicht durchsetzbar erweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages unangetastet. In diesem Fall vereinbaren die beiden Parteien den Vertrag den Gegebenheiten anzupassen und unwirksame Bestimmungen durch andere Bestimmungen zu ersetzen, die dem Sinn der Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommen.
Als Gerichtsstand über die Gültigkeit dieses Vertrages sowie für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Parteien die alleinige Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte von Vaduz, Fürstentum Liechtenstein.
13. Schlussbestimmungen
Allfällige Änderungen und Ergänzungen des vorliegenden Vertrages sind nur in Schriftform gültig
Individual Body Investment Samuel Hermann
Fürst-Franz-Josef-Strasse 65
9490 Vaduz
www.bodyinvest.li
Ausgabe vom 07.03.2020
Aktualisiert am: 31.08.2020